Zeitenwende in der Biergeschichte
In Anbetracht derartiger Ingredienzien war es mehr als verständlich,
dass der bayerische Erzherzog Wilhelm IV. am 23. April 1516
zur Ingolstadt nach der Vereinigung von Niederbayern und Oberbayern
das Reinheitsgebot für Bier erließ, das noch heute
in Deutschland das Brauen regelt und das ausschließlich
Wasser, Malz, Hopfen und Hefe als Braurohstoffe erlaubt.
Das Reinheitsgebot für Bier begann von Bayern aus
seinen Siegeszug durch ganz Deutschland und galt seit 1906
in allen Ländern des damaligen Deutschen Reiches gesetzlich.
Bis heute steht es für den Weltruhm Deutschen Bieres.
Und noch ein anderer Trend kam aus dem Süden Deutschlands.
Während man bisher nur mit obergäriger Hefe Bier
braute, die wärmere Temperaturen zur Vergärung benötigt
und nach dem Brauprozess an die Oberfläche steigt, wurden
vor allem in Bayern zunehmend untergärige Hefen für
das Bierbrauen eingesetzt.
Die untergärige Hefe benötigt zur Gärung kühlere
Temperaturen, die die süddeutschen Brauer durch den Einsatz
von Natureis im Gegensatz zu ihren norddeutschen Kollegen
gewährleisten konnten. Dies führte letztendlich
auch zu einem regelrechten Aufschwung der Brauwirtschaft in
Bayern, so dass untergäriges Lagerbier bald in ganz Deutschland
unter der Bezeichnung "Bayerisches Bier" verkauft
wurde.
Um dem Vordringen dieser bayerischen Versandbiere zu begegnen,
wurden überall, in Berlin wie in Sachsen, in der ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts "Bayerisch-Bier-Brauereien"
gegründet.
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